
Förderbedingungen ab dem 1.4.2020
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Initiativen zur beruflichen Weiterbildung besonders in kleinen und mittleren Betrieben. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und seit dem 1. März 2019 erneut an Selbstständige. Finanziert wird der Bildungscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Individueller Bildungsscheck
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die Förderhöhe beträgt 50% der Fortbildungskosten (Maximal € 500, --.)
- Der Wohnsitz muss in Nordrhein-Westfalen sein.
- Die Unternehmensgröße ist unerheblich
- Personen können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
- Die Förderung von Selbstständigen ist möglich, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000, -- nicht überschreiten (€ 80.000, -- bei gemeinsamer Veranlagung).
- Die Ausgabe einer Bildungsprämie des Bundes hat Vorrang, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000,- € (bzw. 40.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht überschreitet.
Betrieblicher Bildungsscheck
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die Förderhöhe beträgt 50% der Fortbildungskosten (Maximal € 500, --.)
- Die Arbeitsstätte muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Der Betrieb darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
- Betriebe können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
- Einkommensgrenzen gibt es nicht
- Pro Beschäftigtem darf im Zeitraum von einem Kalenderjahr nur ein Bildungsscheck genutzt werden.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Es werden für Bildungsmaßnahmen Zuschüsse gezahlt, die der beruflichen Weiterbildung dienen.
Ausgenommen sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie
Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei Produkteinführungen sowie Führerscheine.
Angebote, die der individuellen Gesundheitsprävention, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, werden ebenso nicht bezuschusst. Dies gilt auch für Einzelunterricht, Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu sechs Unterrichtsstunden und Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen und Vortragsreihen.
Darüber hinaus werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Auch für innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang werden Bildungsschecks ausgestellt.
Von dem Empfang des Bildungsschecks ausgenommen sind i. d. R. Beschäftigte, die Leistungen nach dem SGB III erhalten (sogenannte ALG I-Empfänger bzw. -Empfängerinnen).
Im Zeitraum von einem Kalenderjahr können Personen pro Zugang einen Bildungsscheck erhalten.
Bei Ausgabe eines Bildungsschecks darf noch keine Anmeldung erfolgt sein und der Kurs darf noch nicht begonnen haben.
Weitere Infos und Terminabsprache
Zentrum Frau in Beruf und Technik
Beraterinnen:
Regina Held Tel.: 02305 / 92150-14
Mail: held@zfbt.de
Bettina Vaupel Tel.: 02305 / 92150-13
Mail: vaupel@zfbt.de